Christian N. schreibt: Hallo Street, wir wollen uns einen Chevy Pickup von 1960 – 66 kaufen. Nun stellt sich die Frage: Wie viel kann so ein Pickup ziehen bzw. von welcher Anhängelast kann man ausgehen
TÜV Hanse: Hallo Christian, ja das gibt ein nettes Bild ab, ein klassischer Pickup mit einem Pferdetrailer dahinter oder auch einem klassischen Boot. Leider hielt sich Chevrolet seinerzeit sehr bedeckt, was die Anhängelasten der kleinen Lkws anbelangt. Die Anhängelast hängt von der Motorisierung, der verbauten Bremse und dem Getriebe ab, wozu du leider keine genaueren Angaben gemacht hast. Die maximale Anhängelast für gebremste Anhänger liegt bei vergleichbaren US-Fahrzeugen nach unserem Archiv im Bereich von ca. 1,5 t und für den ungebremsten Anhänger bei 750 kg. Erst in den Siebziger- und Achtzigerjahren wurden Anhängelasten über 2 t freigegeben.
Sollte das im speziellen Fall nicht ausreichen, kann man im Einzelfall sehen, dass man eine höhere Anhängelast freigeben kann. Hierzu gibt es aber Grenzen im Gesetz. Die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) sagt im §42 ganz klar, dass die maximale Anhängelast am Pkw und Lkw einerseits das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, andererseits bei auflaufgebremsten Anhängern nicht mehr als 3,5 t betragen darf.
Eine Besonderheit stellen geländegängige Pkw dar, da darf das maximale Gewicht des Anhängers das 1,5-fache des Zugfahrzeugs – aber nicht mehr als 3,5 t – betragen. Bei Lkw mit durchgehender Bremsanlage, klassisch ist hier die Luftdruckbremse, darf das Gewicht des Anhängers ebenfalls das 1,5-fache des Zugfahrzeugs betragen.
Auf der anderen Seite muss das Fahrzeug aber auch technisch für die Anhängelast geeignet sein. Wenn keine Herstellerangaben vorliegen, muss der Sachverständige im Einzelfall unter anderem bewerten, ob der Rahmen stabil genug ist, die Bremse und Feststellbremse auch am Hang und bei Vollbremsung ausreichend sind, der Motor und die Kühlung ausreichen und die Fahr- und Kurvenstabilität gegeben ist. Wenn alles positiv ist, bekommst du ein entsprechendes Gutachten. Aber erst wenn die Anhängelasten entsprechend in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle eingetragen sind, darf man einen Anhänger ziehen.
Selbstverständlich musst du auch eine geprüfte Anhängerkupplung verbauen. Von namhaften Herstellern gibt es universelle Modelle, die man in der Regel an den Rahmen anpassen kann. Die dringende Empfehlung hier lautet aber wieder: Sprich den Umbau am besten vorher mit einem Sachverständigen einer technischen Prüfstelle durch. Für neuere US-Cars gibt es im Übrigen mittlerweile EG-genehmigte Adapter für den US-Träger, da kann dann der Umbau der Mechanik entfallen.