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19 Jun, 2013
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Challenger8-sitziger Challenger?

Horst B. fragt: Moin, moin, ich fahre einen neuen Dodge Challenger und in dem Fahrzeugpapieren ist er als Kleinbus mit acht Sitzplätzen beschrieben, da stimmt doch was nicht!

TÜV Hanse: Hallo Horst, wir können dich beruhigen, der Eintrag in den Papieren stimmt. Die EU macht es möglich! Die fortschreitende Europäisierung macht auch nicht vor den Fahrzeugklassen halt. Vorbei sind die Zeiten des klassischen „Pkw geschlossen“ etc. Wie wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet haben, werden einzelne Neufahrzeuge nun auf Basis von EG-Richtlinien begutachtet. In diesem Zuge hat sich auch die europäische Beschreibung der Fahrzeugklassen durchgesetzt.

Jetzt teilen sich die Fahrzeuge in drei grundsätzliche Klassen auf: M für Personenwagen, N für Nutzfahrzeuge und O für Anhänger. Anschließend angefügte Zahlen beschreiben die maximale Anzahl der Passagiere bzw. beziehen sich auf die zulässige Gesamtmasse. So ist ein M2-Fahrzeug zum Beispiel ein Fahrzeug für mehr als acht Personen (und Fahrer) und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu fünf Tonnen oder ein O3-Anhänger ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 10 Tonnen. Zum Schluss findet man nochmals zwei Buchstaben, die wiederum den Aufbau näher beschreiben. Im Feld J und 4 deiner Zulassungsbescheinigung – so heißen die EG-Fahrzeugpapiere – steht vermutlich M1 AD, was im Klartext bedeutet: ein Fahrzeug zur Personenbeförderung bis maximal acht Sitzplätze (plus Fahrer) und der Aufbauform Coupé.

Also in diesem Sinne, alles bleibt anders!


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